Mo-Fr. 09.00-19.00 Uhr
Sa. 09.00-13.00 Uhr
Feiern Sie mit uns am Sonntag, den 03.06.2012 von 10:00 - 18:00 Uhr
Vom 06. - 09. April bleibt das Geschäft geschlossen.
Am 10. April sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da.
Stefan Bolte - Küchen und Fliesen
Nickelstr. 30
D-33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel. 0 52 42 / 40 68 40
Fax 0 52 42 / 40 68 42
Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB`s)
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Zahlungsbedingungen:
1. Bei Anlieferung rein netto Kasse. Abweichungen hiervon müssen auf dem Auftrag schriftlich vermerkt sein.
2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist „Stefan Bolte Küchen und Fliesen“ - nachstehend Verkäufer genannt - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 v. Hundert zu berechnen.
3. Falls dem Verkäufer aus zuverlässiger Quelle nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die auf eine schlechte Vermögenslage des Käufers hinweisen, z.B. wenn Mahnbescheide, Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungen gegen den Käufer ergangen sind, ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
4. Wünscht der Käufer eine Auftragsrückstellung, so ist bei Auftragsrückstellung von mehr als 4 Wochen über den ursprünglich vereinbarten Liefertermin hinaus, der Verkäufer berechtigt, Vorkasse in Höhe von 90 % des Auftragswertes zu verlangen. Bei einer Auftragsrückstellung werden Lagergebühren in Höhe von 20 Euro pro Tag erhoben.
II. Verkaufs- und Lieferbedingungen:
1. Die berechneten Preise enthalten Anlieferung, Montage und Service, es sei denn, anders lautende Abmachungen sind im Auftrag schriftlich vermerkt.
2. Falls Lieferungen dadurch unmöglich werden, dass der Verkäufer durch seine Vorlieferanten nicht bzw. nicht rechtzeitig beliefert wird, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück bzw. erfüllt er ihn trotz Nachfristsetzung nicht, ohne hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen berichtigt zu sein, so ist der Verkäufer nach
vorheriger Androhung berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25 % des Nettokaufpreises zu verlangen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht Bestandteil des Auftrages.
5. Der gewünschte Liefertermin gilt nicht als Fixgeschäft im Sinne des BGB, es sei denn, dass entsprechende Vereinbarungen ausdrücklich getroffen sind. Der Käufer kann nach Überschreitung dieses Zeitpunktes den Verkäufer in Verzug setzen, muss jedoch eine angemessene Nachlieferfrist, die wenigstens 2 Wochen beträgt, gewähren.
6. Für Lieferungen, die trotz Vorankündigung durch den Verkäufer nicht abgenommen werden, obwohl weder ein Sachmangel noch ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht aus anderem Rechtsgrund besteht, wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 3 % des Lieferwertes, jedoch mindestens 50 Euro berechnet. Es bleibt dem Käufer der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale oder dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist.
7. Im Möbelhandel gilt es als handelsüblich, dass Serienmöbel nach Modell verkauft werden, dass nicht nur besichtigte Möbel, sondern andere gleicher Art mustergetreu geliefert werden können und Abweichungen, weil sie bei der Möbelfabrikation unvermeidbar sind, als gegeben gelten. Das gilt insbesondere für Abweichungen in Tönungen und Holzstruktur.
8. Offensichtliche Mängel müssen schriftlich innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Bei nicht offensichtlichen Mängeln beginnt diese Frist mit der Entdeckung des Mangels. Jegliche Gewährleistung ist mit Ablauf eines halben Jahres nach Lieferung ausgeschlossen, es sei denn, ein Mangel ist arglistig verschwiegen worden.
9. Im Falle von berechtigten Mängelrügen behält sich der Verkäufer das Recht vor, die beanstandeten Mängel nachzubessern oder nach eigener Wahl mangelfreien Ersatz zu liefern. Der Verkäufer entscheidet grundsätzlich binnen 2 Wochen darüber, wie die Beanstandungen zu beheben sind. Gutachterkosten werden ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers nicht übernommen.
III. Eigentumsvorbehalt:
1. Alle vom Verkäufer gelieferten Waren sind und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von „Stefan Bolte Küchen und Fliesen“. Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers ist der Verkäufer - unbeschadet der Sonderregelung des Verbraucherkreditgesetzes bei Abzahlungskäufen - berechtigt, neben dem Zahlungsanspruch die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen und den Erlös auf den Rechnungsbetrag zu verrechnen.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor restloser Bezahlung weder veräußert noch verpfändet noch verschenkt werden. Etwaige erfolgte Pfändungen der noch nicht restlos bezahlten Ware sowie ein Wohnungswechsel des Käufers sind dem Verkäufer sofort zu melden. Bei Pfändung ist außerdem eine Abschrift des Pfändungsprotokolls beizufügen.
IV. Besondere Hinweise für die Auftrags- und Versandabwicklung:
1. Eingeteilte Liefertermine können nur dann verschoben werden, wenn die Änderung dem Verkäufer mindestens 3 Arbeitstage vorher mitgeteilt wird.
2. Ab Verkaufsdatum gewähren wir eine Preisbindung von 6 Monaten. Danach werden Preiserhöhungen entsprechend den Marktgegebenheiten angepasst.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Abweichende Herstellergarantie bleibt davon unberührt.
V. Gerichtsstand und Sonstiges:
1. Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des HGB und Personen ohne festen Wohnsitz im Inland sowie Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, ist Rheda-Wiedenbrück.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung, sowie für Scheck- und Wechselklagen, ist Rheda Wiedenbrück.
Rheda-Wiedenbrück, 01.10.2011. Alle bisherigen AGB verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.
Stefan Bolte Küchen und Fliesen – Nickelstrasse 30 – 33378 Rheda-Wiedenbrück – Tel. 0 52 42 / 40 68 40