Mo-Fr. 09.00-19.00 Uhr
Sa. 09.00-13.00 Uhr
Besuchen Sie uns vom 10. bis 12. Februar 2012 auf der Messe "Bauen, Wohnen, Renovieren, Energiesparen" im A2-Forum.
Am 24.09.2011 eröffnen wir unsere zweite Ausstellung in Erwitte.
Stefan Bolte - Küchen und Fliesen
Nickelstr. 30
D-33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel. 0 52 42 / 40 68 40
Fax 0 52 42 / 40 68 42
Allgemeine
Geschäftbedingungen (AGB`s)
Verkaufs-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Zahlungsbedingungen:
1. Bei Anlieferung rein
netto Kasse. Abweichungen hiervon müssen auf dem Auftrag schriftlich vermerkt
sein.
2. Im Falle des
Zahlungsverzuges ist „Stefan Bolte Küchen und Fliesen“ - nachstehend Verkäufer
genannt - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 v. Hundert zu berechnen.
3. Falls dem Verkäufer aus
zuverlässiger Quelle nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die auf
eine schlechte Vermögenslage des Käufers hinweisen, z.B. wenn Mahnbescheide,
Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungen gegen den Käufer ergangen sind, ist
der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
4. Wünscht der Käufer eine
Auftragsrückstellung, so ist bei Auftragsrückstellung von mehr als 4 Wochen
über den ursprünglich vereinbarten Liefertermin hinaus, der Verkäufer
berechtigt, Vorkasse in Höhe von 90 % des Auftragswertes zu verlangen. Bei einer
Auftragsrückstellung werden Lagergebühren in Höhe von 20 Euro pro Tag erhoben.
II. Verkaufs- und Lieferbedingungen:
1. Die berechneten Preise
enthalten Anlieferung, Montage und Service, es sei denn, anders lautende
Abmachungen sind im Auftrag schriftlich vermerkt.
2. Falls Lieferungen
dadurch unmöglich werden, dass der Verkäufer durch seine Vorlieferanten nicht
bzw. nicht rechtzeitig beliefert wird, ist der Verkäufer berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
3. Tritt der Käufer
unberechtigt vom Vertrag zurück bzw. erfüllt er ihn trotz Nachfristsetzung
nicht, ohne hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher
Vereinbarungen berichtigt zu sein, so ist der Verkäufer nach
vorheriger
Androhung berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25 % des Nettokaufpreises zu
verlangen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht Bestandteil des Auftrages.
5. Der gewünschte
Liefertermin gilt nicht als Fixgeschäft im Sinne des BGB, es sei denn, dass
entsprechende Vereinbarungen ausdrücklich getroffen sind. Der Käufer kann nach
Überschreitung dieses Zeitpunktes den Verkäufer in Verzug setzen, muss jedoch
eine angemessene Nachlieferfrist, die wenigstens 2 Wochen beträgt, gewähren.
6. Für Lieferungen, die
trotz Vorankündigung durch den Verkäufer nicht abgenommen werden, obwohl weder
ein Sachmangel noch ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht aus
anderem Rechtsgrund besteht, wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 3 % des
Lieferwertes, jedoch mindestens 50 Euro berechnet. Es bleibt dem Käufer der
Nachweis vorbehalten, dass der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich
niedriger ist als die Pauschale oder dass ein Schaden überhaupt nicht
entstanden ist.
7. Im Möbelhandel gilt es
als handelsüblich, dass Serienmöbel nach Modell verkauft werden, dass nicht nur
besichtigte Möbel, sondern andere gleicher Art mustergetreu geliefert werden
können und Abweichungen, weil sie bei der Möbelfabrikation unvermeidbar sind,
als gegeben gelten. Das gilt insbesondere für Abweichungen in Tönungen und
Holzstruktur.
8. Offensichtliche Mängel
müssen schriftlich innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Bei nicht
offensichtlichen Mängeln beginnt diese Frist mit der Entdeckung des Mangels.
Jegliche Gewährleistung ist mit Ablauf eines halben Jahres nach Lieferung
ausgeschlossen, es sei denn, ein Mangel ist arglistig verschwiegen worden.
9. Im Falle von
berechtigten Mängelrügen behält sich der Verkäufer das Recht vor, die
beanstandeten Mängel nachzubessern oder nach eigener Wahl mangelfreien Ersatz
zu liefern. Der Verkäufer entscheidet grundsätzlich binnen 2 Wochen darüber,
wie die Beanstandungen zu beheben sind. Gutachterkosten werden ohne vorherige Zustimmung
des Verkäufers nicht übernommen.
III. Eigentumsvorbehalt:
1. Alle vom Verkäufer
gelieferten Waren sind und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
von „Stefan Bolte Küchen und Fliesen“.
Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers ist der Verkäufer - unbeschadet der
Sonderregelung des Verbraucherkreditgesetzes bei Abzahlungskäufen - berechtigt,
neben dem Zahlungsanspruch die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen und
den Erlös auf den Rechnungsbetrag zu verrechnen.
2. Die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor restloser Bezahlung weder
veräußert noch verpfändet noch verschenkt werden. Etwaige erfolgte Pfändungen
der noch nicht restlos bezahlten Ware sowie ein Wohnungswechsel des Käufers
sind dem Verkäufer sofort zu melden. Bei Pfändung ist außerdem eine Abschrift
des Pfändungsprotokolls beizufügen.
IV. Besondere Hinweise für die Auftrags-
und
Versandabwicklung:
1. Eingeteilte
Liefertermine können nur dann verschoben werden, wenn die Änderung dem
Verkäufer mindestens 3 Arbeitstage vorher mitgeteilt wird.
2. Ab Verkaufsdatum gewähren wir eine Preisbindung von 6 Monaten.
Danach werden Preiserhöhungen entsprechend den
Marktgegebenheiten angepasst.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Abweichende
Herstellergarantie bleibt davon unberührt.
V. Gerichtsstand und
Sonstiges:
1. Gerichtsstand für
Kaufleute im Sinne des HGB und Personen ohne festen Wohnsitz im Inland sowie
Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, ist Rheda-Wiedenbrück.
2. Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.
3. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung, sowie für Scheck- und Wechselklagen,
ist Rheda Wiedenbrück.
Rheda-Wiedenbrück, 01.10.2011.
Alle bisherigen AGB verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.
Stefan Bolte Küchen und Fliesen – Nickelstrasse 30 –
33378 Rheda-Wiedenbrück – Tel. 0 52 42 / 40 68 40